CDU-Wirtschaftsrat: Grundsteuerreform darf Wohnraum nicht verteuern

Der CDU-Wirtschaftsrat hat das Karlsruher Urteil, wonach die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist, als „herbe Quittung“ für Bund und Länder bezeichnet. Die Politik stehe nach dem Spruch der Verfassungsrichter vor einem Scherbenhaufen, der durch Uneinigkeit und durch jahrzehntelange Lethargie entstanden sei, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Er forderte Bund und Länder dazu auf, bis Ende des Jahres 2019 eine Neuregelung zu präsentieren, die eine Verteuerung von Wohnraum unbedingt verhindere.

„Eigentümer und Mieter müssen vor Mehrbelastungen geschützt sein“, so Steiger. Andernfalls werde der Preis für Wohnraum in nachgefragten Innenstadtlagen noch weiter in die Höhe getrieben. Das sei aus sozialen Gründen unvertretbar. Außerdem forderte der CDU-Wirtschaftsrat künftig eine für die Bürger verständliche und für die Verwaltung praktikable Lösung bei der Grundsteuer. Sollte die Politik die eng bemessene Frist bis Ende 2019 nicht einhalten, drohten den Kommunen weitreichende finanzielle Einbußen, warnte Steiger, der 12.000 Unternehmer und Führungskräfte vertritt. Die Grundsteuer ist mit rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der bundesweit mehr als 11.000 Kommunen.

Foto: Wohnungen, über dts Nachrichtenagentur

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