Aktuell erhalten Mieterinnen und Mieter nach und nach ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023. Mietende können erstmals einen Teil der CO2-Kosten von ihren Vermietenden zurückfordern.
Aktuell erhalten Mieterinnen und Mieter nach und nach ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023. Mietende können erstmals einen Teil der CO2-Kosten von ihren Vermietenden zurückfordern.