Um die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu verringern, hat die Ampel-Regierung ein neues Wahlrecht verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht prüft jetzt die Änderung.
Um die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu verringern, hat die Ampel-Regierung ein neues Wahlrecht verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht prüft jetzt die Änderung.