Die CUII – eine Clearingstelle, die illegale Seiten sperrt

Einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen – diese gewährleistet in Deutschland die Netzneutralität. Dieser wird dies durch die Bundesnetzagentur – BNetzA. Sie handelt im Rahmen der EU-Netzneutralitätsverordnung. Sobald eine Seite gegen das geltende Recht verstößt, bspw. aufgrund der Verbreitung von rassistischen Ansichten, ist es möglich, diese Seite zu sperren – aber erst durch richterlichen Beschluss.

Kaum zu glauben, aber wahr..

Mehrere Internetprovider und private Anbieter haben sich zusammengetan inklusive dem Verband der deutschen Games-Branche. Sie wollen gegen Internetpiraterie, Verstoß gegen das Urheberrecht und mehr, ohne richterlichen Beschluss vorgehen. Zu den Anbietern   zählen z.B. die Deutsche Telekom, Vodafone und Sky. Gemeinsam haben sie die       „unabhängige Stelle“ Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) gegründet um so ohne richterlichen Beschluss gegen solche Seiten vorzugehen. Dies geschieht, indem       Empfehlungen mit einem Richter des Bundesgerichtshofes a.D. ausgesprochen werden, um so eine Internetseite mit einer DNS-Sperre zu belegen.

Kurz gesagt bedeutet dies, dass die Sperrungen einer besagten Seite nicht mehr der    Entscheidung von Gerichten und Richtern obliegt. Sobald eine Webseite urheberrechtliche Inhalte aufweist, wie bspw. Webseiten auf den Serien und Filme gestreamt werden. Eine dieser beliebten Seite ist Streamingkiste.eu. Sollte die CUII der Ansicht sein, dass ein   Verstoß vorliegt, wird das entsprechende Portal von der CUII in Zusammenarbeit mit den Internetzugangsanbietern gesperrt.

Damit wird das Grundrecht auf Informationsfreiheit und Netzneutralität eingeschränkt.   Verschiedene Webseiten bezeichneten dies bereits im April dieses Jahres als Skandal.

Die DNS-Sperren – von den PIRATEN wird ein Stopp gefordert

Durch die Bundesnetzagentur wurde am 11. März 2021 mitgeteilt, dass die Sperrung einer Webseite von der CUII aufgrund von Urheberrechtsverletzenden Inhalten veranlasst. Bei dieser Sperre handelt es sich um eine Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre). Diese verhindert, dass eine Domain nicht mehr einer IP-Adresse des Webseiten-Servers zugeordnet werden kann. Des Weiteren hieß es in dem schreiben, dass diese Sperre im Einklang mit den deutschen Gesetzen und der Netzneutralität durchgesetzt werden soll. Eben dies habe sich die BNetzA zur Aufgabe gemacht. Darüber hinaus ließ das        Bundeskartellamt      verlauten, dass keinerlei Einwände gegen den Start der CUII    vorlägen, aber man die   „Entwicklung der Praxis beobachten“ wolle.

Seit Jahren setzt sich die Piratenpartei für die Netzneutralität ein und forderte daher im   April, dass die manipulativen Eingriffe in den Internetverkehr grundsätzlich und ausnahmslos verboten werden sollen – egal ob von privater oder staatlicher Seite. Die Partei erklärte, dass man seit über zehn Jahren von der Zensurula-Debatte wüsste und das das bewährte     „Löschen statt Sperren“ funktioniere. Dabei werden Inhalte lediglich gelöscht, aber nicht komplett unzugänglich gemacht.

Des Weiteren führen die Piraten an, dass es weder zielführend noch wünschenswert sei, wenn ein einer liberalen Demokratie eine digitale Zensurinfrastruktur geschaffen werde, um Urheberrechte durchzusetzen. Nach der Ansicht der Partei würde damit ein massives  Missbrauchspotenzial geschaffen, welches katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit im Netz habe. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Begehrlichkeiten entstünden. So würde diese Möglichkeit dazu führen, dass sie gegen weitere Inhalte eingesetzt wird und der    Zugang ebenfalls gesperrt wird. Sebastian Alscher, der Bundesvorsitzende der Piratenpartei fügte dem noch hinzu, dass der Einsatz dieser Methode regelmäßig bei totalitären Regimen zu beobachten sei. So sei dies der Alltag in China und Russland.

Aktiv werden und technische Gegenmaßnahmen ergreifen

Von der Piratenpartei wurde dazu aufgerufen, sich gegen diese Form der Internetzensur zu schützen. Das kann geschehen, indem alternative DNS-Server in Routern bzw. auf     Endgeräten eingerichtet werden. So bspw. der zensurfreie DNS-Server von Digitalcourage. Zudem nutzen einige Browser bereits DNS oder HTTPS (DoH), was die providerseitigen DNS-Sperren ebenfalls ins Leere laufen lässt.

Die DNS Sperre mit VPN umgehen

Eine VPN kennen die meisten vielleicht, doch einfache Internetnutzer wissen mit dieser Abkürzung wenig anzufangen. VPN steht für Virtual Private Network und ermöglicht es, unbekannt und mit einer verschlüsselten IP-Adresse durch das Netz zu surfen. Das kann vorwiegend bei Streaming-Diensten sehr hilfreich sein, wenn man eben nicht möchte, dass der Anbieter weiß, wer man ist. Es besteht also die Möglichkeit, die VPN einfach zu verwenden, wenn man die CUII Sperre umgehen möchte. Um die VPN Leistungen nutzen zu können, muss man sich bei einem entsprechenden Anbieter registrieren. Im Grunde ist es sehr einfach, die VPN anzuwenden. Die Anwendung, welche man gerade eben aktiviert hat, lädt man einfach auf das Gerät herunter und startet diese. Nun kann man als Anwender einfach einen Server auswählen und sicher durch das Internet sich bewegen.

Wo ist die VPN nützlich?

Grundlegend kann man die VPN in vielen Bereichen nutzen. Wenn man beispielsweise in einem öffentlichen WLAN unterwegs ist, kann man so seinen Aufenthalt im Internet verschlüsseln. Damit vermindert man das eigene schlechte Gefühl und gleichzeitig ist es möglich, Hackerangriffe vorzubeugen. Bei den Streaming-Diensten für Serien kann man die VPN nutzen. Es gibt zahlreiche Seiten, die sich in einer Grauzone aufhalten. Das heißt, sie sind nicht vollkommen legal. Wer dort das Streaming-Erlebnis ausweiten möchte, sollte die VPN nutzen, um einfach zu verhindert, selbst erkannt zu werden. Dieser Zugriff kann natürlich auf alle Arten von Webseiten ausgedehnt werden. Darunter beispielsweise auch bei Shopping-Seiten.

Um eine VPN Verbindung nutzen zu können, entstehen natürlich Kosten. Diese dürfen bedacht werden. Deswegen sollte man sich vorab die zahlreichen Anbieter genauer ansehen.

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