Die Beschränkungen für Mitglieder von EU-Institutionen nach Beendigung des Mandats sehen eine Bedenkzeit zwischen dem Ende des Mandats und der Möglichkeit, Lobbyarbeit zu betreiben, vor.
Die Beschränkungen für Mitglieder von EU-Institutionen nach Beendigung des Mandats sehen eine Bedenkzeit zwischen dem Ende des Mandats und der Möglichkeit, Lobbyarbeit zu betreiben, vor.