Auch Reisende, die vor der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits wegen außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurückgetreten waren, profitieren von der Versicherung gegen die Folgen der Insolvenz.
Auch Reisende, die vor der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits wegen außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurückgetreten waren, profitieren von der Versicherung gegen die Folgen der Insolvenz.