EU-Gerichtshof stärkt Rechte von Reisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters 29. Juli 2024 13:56 | Schreiben Sie einen Kommentar Auch Reisende, die vor der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits wegen außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurückgetreten waren, profitieren von der Versicherung gegen die Folgen der Insolvenz. teilen teilen teilen teilen teilen teilen E-Mail drucken