Die Europäische Kommission hat empfohlen, den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eindeutig festzulegen und genau zu befristen. „Die Kommission empfiehlt, ihn nicht über den 31. Dezember 2020 hinaus andauern zu lassen“, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Des Weiteren dürfe es in der Übergangsphase kein „Rosinenpicken“ geben, so die Kommission.
„Das Vereinigte Königreich beteiligt sich weiter an der Zollunion und am Binnenmarkt (mit allen vier Freiheiten).“ Außerdem sollen alle „bestehenden Regelungs-, Haushalts-, Aufsichts-, Justiz- und Durchsetzungsinstrumente und -strukturen der Union, einschließlich der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union“, angewandt werden. Die Verhandlungsrichtlinien für die nächste Phase der Brexit-Verhandlungen sollen im Januar 2018 erlassen werden.
Foto: Fahnen von EU und Großbritannien, über dts Nachrichtenagentur