EU-Unterhändler haben sich darauf geeinigt, dass Honigverpackungen zukünftig das Herkunftsland deutlich anzeigen müssen. Diese Regeländerung betrifft insbesondere Honigmischungen und soll Verbrauchern genaue Informationen über die Herkunft des Honigs bieten. Bisher wurde lediglich angegeben, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht. Die neuen Regeln erfordern klare Angaben über den Prozentsatz des Honigs aus verschiedenen Ländern. Es gibt Ausnahmen für kleine Mengen und Verpackungen unter 30 Gramm. Darüber hinaus sind auch neue Regelungen für Säfte und Marmeladen vorgesehen, einschließlich der Kennzeichnung von „zuckerreduzierten“ Säften. Eine künftige Vorschrift sieht außerdem vor, dass für die Herstellung eines Kilogramms Konfitüre mindestens 450 Gramm Früchte verwendet werden müssen
