FDP legt Eckpunkte für Sterbehilfe-Gesetz vor

Die FDP-Bundestagsfraktion hat Eckpunkte für ein liberales Sterbehilfegesetz vorgelegt. „Zu einem selbstbestimmten Leben eines Menschen gehört auch, die Entscheidung zu treffen, sein Leben zu beenden und hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen“, heißt es in dem Papier, das die Medizinrechtsexpertin Katrin Helling-Plahr verfasst hat und über das der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe berichtet. Unter bestimmten Bedingungen sollten Ärzte, aber auch Vereine ohne wirtschaftliche Interessen eine „institutionalisierte Hilfe zur Selbsttötung“ leisten dürfen, heißt es in dem Entwurf.

Der Gesetzgeber müsse dabei sicherstellen, dass „ein Mensch wirklich frei und eigenverantwortlich“ entscheiden könne, aus dem Leben zu scheiden. Die FDP will so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Seit einer Neuregelung im Jahr 2015 sind Ärzte verunsichert, weil die „geschäftsmäßige“ Suizidassistenz unter Strafe steht. Die FDP schlägt ein mehrstufiges Verfahren vor: Zunächst müsse eine ärztliche Diagnose über eine unheilbare, zum Tode führende Krankheit vorliegen, psychische Leiden fielen ausdrücklich nicht darunter. Suizidwillige müssten sich „ergebnisoffen“ beraten lassen, etwa bei einer Stelle, die „analog zur Schwangerschaftskonfliktberatung“ ausgestaltet werden könne, heißt es in dem Papier, über das der „Spiegel“ berichtet. Die Berater sollten auch die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches prüfen und am Ende eine Bescheinigung ausstellen. „Zwischen unabhängiger Beratung und assistierter Hilfe zur Selbsttötung muss mindestens eine Woche zeitlicher Abstand sein“, heißt es in dem Papier weiter. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz von 2015 steht noch aus. Ihre Eckpunkte sieht die FDP als Blaupause für eine Neuregelung.

Foto: FDP-Logo, über dts Nachrichtenagentur

 

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