Finanzministerium bereitet Unternehmensteuerreform vor

Das Bundesfinanzministerium prüft ein Konzept für eine größere Unternehmensteuerreform. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen. „Wir müssen für Unternehmen etwas tun, am besten noch in dieser Wahlperiode“, hieß es im Bundesfinanzministerium.

Das könne gegebenenfalls auch den Steuersatz betreffen. Es habe schon erste Gespräche zwischen Vertretern von Ministerium, Union und Verbänden gegeben, um auszuloten, wie ein Kompromiss aussehen könnte, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Angaben mehrerer Personen. So könnte etwa der Körperschaftsteuersatz von 15 auf 12,5 Prozent fallen. Eine andere durchgespielte Variante sehe eine steuerliche Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer vor. Flankiert werden könnte diese Senkung mit Maßnahmen, die bereits im für dieses Jahr geplanten „Unternehmenstärkungsgesetz“ vorgesehen waren, berichtet die Zeitung weiter. So könnte der Satz auf einbehaltene Gewinne von Personengesellschaften von 28,25 in Richtung 25 Prozent sinken. Zudem seien Steuererleichterungen im Außensteuerrecht geplant. Ebenso sollten Inhaber von Personengesellschaften künftig wählen können, ob sie wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden wollen. Ein hochrangiger Beamter des Ministeriums habe in internen Gesprächen gesagt, diese Schritte wolle man „weiter vorantreiben“. Als Ausgleich sähen die Pläne vor, den verbliebenen Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer zu integrieren und so den Spitzensteuersatz dauerhaft zu erhöhen, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eigene Informationen. Dadurch könnte die SPD Steuersenkungen für Unternehmen leichter mittragen. Einem höheren Spitzensteuersatz müsste allerdings die Union zustimmen, die versprochen hatte, in der laufenden Wahlperiode die Steuern nicht zu erhöhen.

Foto: Bundesministerium der Finanzen, über dts Nachrichtenagentur

 

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