Flexirentengesetz verursacht ungeahnte Kosten

Das Flexirentengesetz von 2017 verursacht ungeahnte Kosten – und zwar nicht bei der Renten-, sondern bei der Pflegeversicherung. Schuld ist die neue Wunschteilrente, berichtet das „Handelsblatt“. Nach altem Recht konnten Arbeitnehmer, die nebenher noch weiter arbeiten wollten, maximal eine „Zwei-Drittel-Teilrente“ mit einem begrenzen Zuverdienst kombinieren, seit 2017 ist eine Teilrente in beliebiger Höhe möglich.

Und dies nutzen nun immer mehr Arbeitnehmer, die pflegebedürftige Angehörige haben, für ein lukratives Arrangement: Sie beantragen eine Teilrente von 99 Prozent. Damit sind sie rein rechtlich weiter erwerbstätig und haben daher Anspruch darauf, dass die Pflegeversicherung ihnen für ihre Pflegeleistung Beiträge an die Rentenkasse überweist. Noch geht es nur um wenige Hundert Fälle. Die Zahlen sind trotzdem alarmierend: Von den 823 Wunschteilrenten, die laut Rentenversicherung Ende 2017 im Rentenbestand waren, sind nämlich 786, also 95 Prozent, Teilrenten von 99 Prozent. Das bedeutet: Das neue Gesetz wird bisher nahezu ausnahmslos genutzt, um zusätzliche Rentenansprüche auf Kosten der Pflegeversicherung zu erwerben. „Es wird Zeit, diese gesetzliche Panne zu korrigieren“, fordert Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem „Handelsblatt“. „Die Zahlung von Rentenbeiträgen durch die Pflegekassen soll dafür sorgen, dass Menschen keine Rentennachteile haben, wenn sie wegen der Pflege von Angehörigen nicht oder nicht voll erwerbstätig sein können.“ Bei Rentnern liege dieser Grund aber gar nicht vor. „Wo kein Rentennachteil ist, besteht auch kein Ausgleichsbedarf“, so Kampeter. Gerade wegen der riesigen Finanzierungsprobleme in der Pflege dürften Beitragsmittel der Pflegekassen nicht für Unnötiges ausgegeben werden.

Foto: Senioren in einer Fußgängerzone, über dts Nachrichtenagentur

 

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