Frankfurt: Aldi baut Kita an der Nürburgstraße

„Der Magistrat der Stadt hat den Neubau einer Kindertagesstätte in Schwanheim auf den Weg gebracht, ohne dass dafür ein Grundstück gekauft oder das Gebäude aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müsste“, berichtet Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz. „Hintergrund ist, dass die Neuapostolische Kirche keine Verwendung mehr für die Liegenschaft an der Nürburgstraße 7 hat, für die sie ein städtisches Erbbaurecht besitzt. Zugleich wollte sich der benachbarte Aldi-Markt erweitern. Aldi bekommt nun eine Erweiterungsfläche unter der Auflage, eine Kita zu errichten. Das ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“
Für das Erbbaurecht mit der Neuapostolischen Kirche in Hessen wird nun ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Zugleich erhält Aldi für eine 778 Quadratmeter große Teilfläche ein neues Erbbaurecht, um dort eine Kindertagesstätte zu errichten. Der Neubau wird komplett von Aldi finanziert. Vorgesehen ist eine Einrichtung mit jeweils 20 Plätzen für Kinder über drei Jahren und Kinder unter drei Jahren.
Träger wird nach derzeitigem Verhandlungsstand die Caritas, die das Gebäude anmieten wird. Die verbliebene Teilfläche von 255 Quadratmetern wird an Aldi verkauft, um dort eine Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarkts zu ermöglichen. Der Verkauf ist notwendig, damit diese Teilfläche mit dem benachbarten Grundstück zu einem Baugrundstück vereinigt werden kann. Aldi entschädigt die Neuapostolische Kirche für die Übernahme ihrer Gebäude.
Die Vereinbarung enthält eine Verpflichtung zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Errichtung einer Kindertagesstätte in Passivhausbauweise innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags. Sollte die Passivhausbauweise nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass das Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz erhält, als die zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Die Erbbauzeit läuft bis zum 31. Dezember 2073. Beide Bauvorhaben sind gekoppelt und werden gemeinsam beantragt. Der Vertrag tritt endgültig in Kraft, sobald für beide Vorhaben ein genehmigungsfähiges Baugesuch vorliegt. Aldi verpflichtet sich, das Baugesuch spätestens neun Monate nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrags einzureichen.
Der Bodenwert für das Grundstück beträgt 490 Euro pro Quadratmeter für eine Wohnnutzung mit Einfamilienhäusern. Der Erbbauzins in Höhe von zwölf Euro pro Quadratmeter entspricht etwa einer fünfprozentigen Verzinsung aus dem halben Bodenrichtwert. Die Zinshöhe stellt für die Stadt Frankfurt ein sehr gutes Verhandlungsergebnis dar, schließlich wird von Aldi kein Wohnraum, sondern eine öffentliche Einrichtung realisiert. Der Verkaufspreis der Erweiterungsfläche in Höhe von 300 Euro pro Quadratmeter ist im Hinblick auf die gewerbliche Nutzung angemessen.
„Auf diese Weise können wir zugleich die Betreuungssituation und die Nahversorgung in Schwanheim verbessern, ohne selbst Geld in die Hand zu nehmen – eine ideale Lösung“, so Bürgermeister Cunitz.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert