Freihandel: Bilateral statt multilateral

Handelsschranken und Zölle führen regelmäßig zur Verteuerung von Produkten und Dienstleistungen und erschweren so den Absatz. Umso bedeutsamer ist daher ihr Abbau. Auf globaler Ebene gilt vor allem das GATT-Abkommen, welches von der 1995 gegründeten Welthandelsorganisation (WTO) verwaltet wird, die den Abbau von Handelsschranken sowie die Beseitigung der Diskriminierung in den internationalen Handelsbeziehungen anstrebt.

„Während die Bemühungen der weiteren Handelsliberalisierung auf globaler oder multilateraler Ebene jedoch stocken, scheinen bilaterale Abkommen das „Gebot der Stunde“ zu sein. Auffallend ist die hohe Frequenz der seitens der EU abgeschlossenen Abkommen mit Singapur, Japan, Vietnam, Kanada sowie der Verhandlungen mit Australien und Neuseeland“, sagt Achim Kampf, Bereichsleiter für Zoll bei Germany Trade & Invest (GTAI). „Mit unserer Studie wollen wir deutschen Unternehmen einen Überblick über sämtliche Freihandelsabkommen geben und aufzeigen, ob und wie sie davon profitieren können.“

Ist die EU kein Vertragspartner, kann eine Freihandelszone freilich auch dazu führen, dass deutsche Unternehmen gegenüber ihren ausländischen, von einer solchen Freihandelszone profitierenden Konkurrenten, im Wettbewerbsnachteil stehen. Konkretes Wissen über die Handelsvorteile der Konkurrenz kann bei unternehmerischen Entscheidungen helfen. Aus diesem Grunde stellt die Publikation auch die wichtigsten Freihandelszonen dar, an denen die EU nicht beteiligt ist.

Aus zollrechtlicher Sicht kann es je nach Handelsabkommen durchaus kompliziert werden, je genauer man sich mit der Materie befasst. Mit der Studie können sich Exporteure einen schnellen Überblick verschaffen, um bei ihren strategischen und operativen Entscheidungen unterstützt zu werden. Die Studie wird regelmäßig aktualisiert und bei neuen Handelsabkommen entsprechend erweitert.

Foto: © dts Nachrichtenagentur

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