Der deutsche Gesetzgeber bzw. die gesetzgebende Gewalt und damit die Bundesregierung, ist dazu angehalten Gesetze zu erlassen, die dazu beitragen, dass eine Gleichbehandlung gewährleistet ist. Gleichzeitig muss europäisches Recht berücksichtigt werden, da die Bundesrepublik als Mitglied der EU zu einer kohärenten, also mit EU-Recht übereinstimmenden Gesetzgebung verpflichtet ist. Wie kompliziert dies sein kann, zeigt das neue Gesetz zum Legal Tech-Inkasso, das am 1. Oktober 2021 in Kraft tritt. Inkasso-Unternehmen sehen sich durch dieses Gesetz gewaltigen Herausforderungen gegenüber.
Welche Aufgaben haben Inkasso-Unternehmen?
Inkasso-Unternehmen haftet nicht immer ein einwandfreier Ruf an, denn wer bekommt schon gerne einen Brief, in dem er unter Androhung weiterer Strafmaßnehmen zur Zahlung von Außenständen aufgefordert wird. Dabei übernehmen solche Unternehmen für Forderungsmanagement lediglich die Aufgabe, im Auftrag der Gläubiger an die Schuldner heranzutreten und die Zahlung, wenn dies möglich ist, durchzusetzen. Neben einem Inkasso-Unternehmen können auch Anwälte diese Aufgabe für den Gläubiger übernehmen, allerdings bisher zu anderen Bedingungen.
Gesetz im Dienste der Chancengleichheit
Mit dem neuen Gesetz zum Legal Tech-Inkasso will die Bundesregierung für Chancengleichheit zwischen Anwältinnen und Anwälten auf der einen Seite und Anbietern von digitalen Produkten zum Thema juristische Arbeit (Software, digitale Dienstleistungen) schaffen. Zwar nutzen sowohl Anwaltschaften als auch Inkasso-Unternehmen solche Legal Tech Produkte, unterlagen aber bisher unterschiedlichen Vorgaben. Zudem war der Begriff Inkasso nicht umfassend definiert.
Kritik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte an dem nun in Kraft getretenen Gesetz verschiedene Aspekte bemängelt und den damaligen Referentenentwurf des Gesetzes abgelehnt.
Erfolgshonorare
Vor allem wurde bemängelt, dass es eine Liberalisierung hinsichtlich des Erfolgshonorars vorsah, das zwar von Inkasso-Unternehmen mit Mandanten vereinbart werden durfte, nicht aber von Anwaltschaften. Dieser Kritik ist die Bundesregierung nicht gefolgt, so dass zukünftig auch Anwältinnen und Anwälte ein solches Erfolgshonorar für Geldforderungen bis zu einem bestimmten Betrag vereinbaren dürfen. Explizit ausgenommen sind familienrechtliche Kindschaftssachen sowie unpfändbare Forderungen. Die wirtschaftliche Situation des Mandanten bleibt bei den Vereinbarungen über solche Honorare unberücksichtigt. Inkasso-Unternehmen stellt diese Neuregelung vor Herausforderungen, denn dadurch werden Einnahmeverluste von bis zu 30 Prozent befürchtet.
Prozessfinanzierung
Hinsichtlich der Prozessfinanzierung durch Anwaltschaften hat die Bundesregierung die Kritik der BRAK sowie des DAV (Deutscher Anwalt Verein) berücksichtigt. Zukünftig ist die Verfahrensfinanzierung für Anwaltschaften ausschließlich im Rahmen des außergerichtlichen Inkasso sowie bei gerichtlichen Mahnverfahren möglich. In diesem Bereich werden die für Inkassodienstleister geltenden Regelungen zukünftig auch auf Anwaltschaften angewandt. Auch hier bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelungen auf die Inkasso-Unternehmen auswirken.
Registrierung von Inkasso-Unternehmen
Hier machte die BRAK einen Formulierungsvorschlag. Das neue Gesetz hat für das Registrierungsverfahren von Inkasso-Unternehmen verschärft, indem etwa höhere Sachkunde-Anforderungen erlassen wurden. Den zuständigen staatlichen Behörden werden vom Gesetz mehr Freiheiten hinsichtlich der Kontrolle und Überprüfung gewährt. Das Registrierungsverfahren wurde insgesamt so gestaltet, dass es Tatbestandswirkung entfaltet.
Definition des Begriffs Inkasso
Die BRAK bemängelte, dass eine fehlende gesetzliche Definition zu einer extremen Ausweitung der Inkassobefugnisse geführt hätte. Im neuen Gesetz wird der Inkasso-Begriff im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) neu definiert. Zu den Befugnissen von Inkasso-Unternehmen gehören laut neuem Gesetz im Rahmen der Einziehung von Forderungen nur die rechtliche Prüfung sowie die Beratung von Mandanten.
Neue Gesetzgebung erfordert innovative Lösungen
Um den erwarteten Einnahmeverlust zu kompensieren, sind Inkasso-Unternehmen auf innovative Lösungen angewiesen. In diesem Zusammenhang könnten Dienstleistungen wie die des aus Köln stammenden Startups Demondo hilfreich sein. Solche Plattformen bieten ihren Kunden ein umfangreiches Portfolio, mit dem diese ihr eigenes Forderungsmanagement teilweise oder sogar ganz outsourcen können. Es besteht die Möglichkeit, ein zentralisiertes, weltweit einsetzbares Forderungsmanagement zu nutzen und es stehen Order to Cash sowie Invoice to Cash als zeit- und ressourcensparende Dienstleistungen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Lösungen im Bereich der Dauerschuldverhältnisse geboten und zudem kann eine solche Plattform als Zahlungsdienstleister in Anspruch genommen werden. Bei Demondo beispielsweise können Kunden aus mehr als 200 verschiedenen Zahlmethoden auswählen.
Digitalisierung als mögliche Antwort auf das Gesetz zum Legal Tech-Inkasso
Gerade im Finanzdienstleistungssektor sind digitale Lösungen meist eine gute Antwort auf sich verändernde Marktbedingungen. Aus diesem Grund können die Dienstleistungen von Legal Tech-Unternehmen durchaus dabei helfen, die veränderten Bedingungen im Inkasso-Bereich zugunsten der auf Forderungsmanagement spezialisierten Unternehmen zu gestalten. Ein Hauptkostenfaktor für jedes Unternehmen sind ja zeitaufwendige Prozesse, die zudem viel Personalkompetenz binden. Mit dem Outsourcing des unternehmenseigenen Forderungsmanagements lassen sich diese Kosten deutlich senken. Eine solche Dienstleistung kostet Geld, aber langfristig kann es sich für Unternehmen rechnen, Forderungsmanagement-Experten zu beauftragen.