Gilt die Rauchmelder-Pflicht bald bundesweit?

Brände richten jährlich in der deutschen Wirtschaft Millionenschäden an, aber auch die durch Wohnungsbrände verursachten Schäden in Deutschland sind beträchtlich. Am schlimmsten ist dabei jedoch, dass bei Bränden jährlich allein in unserem Land rund 600 Menschen sterben müssen. Dabei werden die meisten nicht das Opfer der Flammen, sondern sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung, die sie im Schlaf überrascht hat. Oftmals reichen wenige Atemzüge des Qualms bei einem Brand, um tödliche Folgen zu verursachen. Viele dieser Opfer hätten nicht sterben müssen, wenn man rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte und entsprechende Rauchmelder installiert worden wären.

Kein einheitliches Gesetz über die Installation von Rauchmeldern

Vor diesem Hintergrund haben mittlerweile fast alle Länderregierungen reagiert und Gesetze erlassen, die den Einbau von Rauchmeldern in Privatwohnungen zumindest bei Neubauten zwingend vorschreiben. Für Bestandswohnungen gelten in den Ländern jeweils unterschiedliche Übergangsfristen. Leider ist es bisher noch nicht gelungen, sich auf eine bundeseinheitliche Regelung zu einigen. Auch die Festlegungen, in welchen Räumen Rauchmelder Pflicht sind und in welchen nur die Empfehlung zur Installation gilt, differiert von Bundesland zu Bundesland.

In Berlin wird an einigen Stellen sogar immer noch darüber diskutiert, wie sinnvoll oder weniger sinnvoll Rauchmelder in Privatwohnungen sind. Ein Grund für die bisherige Ablehnung dürften die befürchteten Kosten sein, denn in der Hauptstadt gibt es derzeit rund 300.000 landeseigene Wohnungen, die dann natürlich auch nachgerüstet werden müssten. Eines dürfte allerdings sicher sein: Solange sich durch den Einsatz von Rauchmeldern Menschenleben retten lassen, können derartige Geräte nicht sinnlos sein und sollten eingesetzt werden.

Nur noch zwei Länder ohne Rauchmelder-Pflicht

Seitdem in NRW Anfang des Jahres die entsprechenden Regelungen in Kraft getreten sind, Baden-Württemberg vergangene Woche das Gesetz zur Rauchmelder-Pflicht verabschiedet hat sowie auch Brandenburg festgelegt hat, dass ab 2014 alle Neubauten mit derartigen Geräten ausgerüstet werden müssen und bis 2020 alle Bestandswohnungen über einen Rauchmelder verfügen müssen, fehlen nur noch Berlin und Sachsen. Es ist jedoch gerade in Berlin vor den jüngsten Ereignissen mit 18 Verletzen – davon 17 Rauchgasvergiftungen – bei einem Wohnungsbrand in Neukölln wieder eine hitzige Debatte um die Einführung der Rauchmelder-Pflicht entbrannt. Statistiken scheinen zumal zu belegen, dass bereits jetzt, nachdem zahlreiche Mieter und Hausbesitzer freiwillig Rauchmelder in ihren Wohnungen installiert haben, ein deutlicher Rückgang der Zahl an Todesopfern mit Rauchgasvergiftungen zu verzeichnen ist. Somit dürfte es in Berlin und auch in Sachsen nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch hier verbindliche Regelungen greifen.

Wo man sich eingehend über Rauchmelder-Pflicht informieren kann

Wer sich eingehender über die verschiedenen Regelungen sowie die unterschiedlichen Geräte und deren Bauarten informieren möchte, findet bei den örtlichen Bauaufsichtsämtern, bei den Feuerwehren sowie bei lokalen Anbietern für Feuerwehrbedarf und Sicherheitstechnik. Als renommierter Anbieter auf diesem Gebiet gilt beispielsweise die MURER Feuerschutz GmbH, bei der man vom Uniformknopf für Feuerwehrleute bis zum Feuerwehrfahrzeug alles bekommt, was mit Feuer zu tun. Selbstverständlich gibt es hier auch umfassende Beratung über Rauchmelder bis hin zur Installation und Prüfung hochkomplexer Sicherheitssysteme für Privat und Gewerbe.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert