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Iban-Verweigerern drohen Verzugszinsen und Mahngebühren

Geldautomat, über dts NachrichtenagenturBankkunden, die bei Zahlungen ab 1. Februar nicht die neue 22-stellige Kontonummer Iban benutzen, droht Ungemach. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin: „Führt die Bank den Auftrag nicht mehr aus, droht Zahlungsverzug, und das bedeutet Zusatzkosten durch Zinsen und Mahngebühren und Ärger“, sagte vzbv-Experte Frank-Christian Pauli der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Die Iban, die das alte Verfahren mit Bankleitzahl und Kontonummer ersetzt, wird ab Februar auch für alle privaten Kunden von Banken und Sparkassen verpflichtend. Unternehmen und Vereine müssen es bereits seit August 2014 anwenden.

Bundesbank fürchtet Probleme bei IBAN-Pflicht

Gut zwei Wochen vor der endgültigen Umstellung der Überweisungen auf das europäische SEPA-System sorgt sich die Deutsche Bundesbank um einen reibungslosen Übergang. „Sorgen mache ich mir um den Personenkreis, der keine Computer benutzt, wie ältere Menschen. Da bin ich mir nicht sicher, ob die Umstellung reibungslos klappt“, sagte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). Derzeit erfolgten noch gut zehn Prozent der täglich 24 Millionen Überweisungen nach dem bisherigen Muster aus Bankleitzahl und Kontonummer. Ab dem 1. Februar dürfen Banken nur noch Überweisungen mit der 22-stelligen internationalen Kontonummer IBAN durchführen. Thiele appellierte an Banken und alle, die Rechnungen ausstellen, die IBAN-Nummer der Lesbarkeit halber in vier Blöcke aufzuteilen: DE für Deutschland, eine zweistellige Prüfziffer, dann die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer. „Auf den EC-Karten ist es bei fast allen Instituten so auf der Rückseite angegeben und so sollte es auch auf Rechnungen vermerkt sein“, sagte er der Zeitung.

Foto: Geldautomat, über dts Nachrichtenagentur

 

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