Entrepreneur - Geld verdienen, Selbstständige, Unternehmer, BloggerNews
Impressum – das müssen Webseitenbetreiber wissen

Alle geschäftlich genutzten Seiten im Internet unterliegen in Deutschland nach §5 des Telemediengesetzes der Pflicht, ein Impressum zu führen. Wer eine rein private Internetseite betreibt, um zum Beispiel der Welt seine Urlaubsfotos zu präsentieren benötigt erst einmal kein Impressum. Allein die Einbindung von auch nur einem einzigen Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliate-Programm verpflichtet jedoch auch private Webseitenbetreiber zur Einrichtung eines Impressums.Beispiel: schon das Betreiben eines „persönlichen“ Blogs wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der Impressumspflicht unterfallen, denn ein öffentlich zugänglicher Blog richtet sich grundsätzlich immer an die Allgemeinheit.
Die Impressumspflicht beschränkt sich dabei nicht nur auf die eigene Internetseite, sondern auch auf geschäftsmäßige Auftritte in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+.Auch liegt es in der Verantwortung des Seitenbetreibers sicherzustellen, dass auch im Falle eines Aufrufes der eigenen Internetseite mit einem mobilen Gerät (z. B. Smartphone oder Tablet) das Impressum rechtskonform zum Abruf bereitgehalten wird. Andernfalls drohen Abmahnungen.
Was ist ein Impressum?
Ein Impressum ist laut Definition eine gesetzlich geforderte Angabe in Publikationen, die verschiedene Informationen, wie zum Beispiel über den Autor, Herausgeber, die Redaktion oder den Verlag enthält. Welche Informationen in einem Impressum stehen müssen ist abhängig davon, welche Geschäftsform oder welcher Beruf vom Anbieter eines Dienstes ausgeübt wird. Jeder Anbieter hat eine Informationspflicht und muss für diese Anbieterkennzeichnung sorgen.Was gehört in ein Impressum?
Privatleute haben es beim Impressum leicht: Vollständiger Name, Anschrift und E-Mail -Adresse reichen als Angaben vollkommen aus. Ein Postfach allein genügt nicht. Von geschäftlichen Websites oder Profilseiten bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken wird weit mehr verlangt:- Name und Anschrift
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse, evtl. Faxnummer
- Eintrag im Handelsregister oder einem anderen Register (z. B. Vereinsregister)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 27a UStG (falls vorhanden)
- Rechtsform der Gesellschaft und Vertretungsberechtigte (wenn es sich um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft handelt)
- Berufsständische Kammer (beispielsweise bei Architekten) oder Aufsichtsbehörde
- Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen bei journalistisch-redaktionellen Inhalten
- Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung bei Anbietern von Dienstleistungen
Welche Informationen dürfen noch ins Impressum?
Neben den oben aufgeführten Pflichtangaben können noch viele weitere Informationen bereitgestellt werden:- Gütesiegel für den Online-Handel. Hierdurch entsteht mehr Rechtssicherheit, sowohl für das Un-ternehme, als auch für den Verbraucher
- Angaben zum Datenschutz, beispielsweise durch den Hinweis darauf, dass gespeicherte Daten nicht an Dritte weitergeben werden
- Erhebung persönlicher Daten. Will ein Anbieter persönliche Daten seiner Kunden speichern, darf dies nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung geschehen. Zugleich sollte angegeben werden, zu welche Zweck diese Daten verwendet werden sollten.
- Nutzt ein Anbieter Cookies, so sollte ebenfalls im Impressum darüber Auskunft gegeben werden.
- Sollte ein Anbieter externe Dienste, wie beispielsweise Google Analytics nutzen, um den Traffic auf seiner Seite zu analysieren, ist es ebenfalls ratsam, im Impressum darauf hinzuweisen
- Wichtig sind auch Angaben zur Haftung und zum Haftungsausschluss. Das gilt insbesondere für externe Links
- Das Impressum sollte darüber hinaus Angaben zu Eigentumsrechten der zur Verfügung gestellten Inhalte besitzen. Die Inhalte unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters und dürfen nicht ohne seine Einwilligung von Anderen genutzt werden.
- Werden Anbieter von Social-Media-Programmen wie Twitter, Facebook oder Google+ für die Seite genutzt, sollte auf die besonderen Bedingungen dieser Dienste hingewiesen werden.