Französische Staatsbürger:innen werden bei leichten Tempodelikten im Straßenverkehr nicht mehr mit Punktabzug bestraft, sondern nur noch mit Bußgeldern. Die Regelung gilt auch für Deutsche mit französischem Pass.
Französische Staatsbürger:innen werden bei leichten Tempodelikten im Straßenverkehr nicht mehr mit Punktabzug bestraft, sondern nur noch mit Bußgeldern. Die Regelung gilt auch für Deutsche mit französischem Pass.