Innenministerium kritisiert Kirchenasyl

Das Bundesinnenministerium übt scharfe Kritik am Kirchenasyl, das Asylbewerber zumeist vor einer Überstellung in andere EU-Staaten bewahren soll. Dies geht aus einem internen Bericht hervor, über den die „Welt“ (Dienstagausgabe) berichtet. Demnach müssen Asylbewerber das Kirchenasyl eigentlich innerhalb von drei Tagen verlassen, nachdem sie als Härtefall einen Ablehnungsbescheid erhalten haben.

Doch die Praxis sehe anders aus. „Dies geschah in den letzten Jahren nicht.“ Leider habe diese Entwicklung nach einer Neuregelung des Kirchenasyls, die von der IMK im Juni 2018 beschlossen worden war, „nicht durchbrochen“ werden können. Im vergangenen Jahr seien bundesweit 635 Kirchenasyl-Meldungen erfolgt und dazu habe es 480 Härtefalldossiers gegeben. Doch nur „in nur zehn Prozent der Fälle“ hätten die Betroffenen das Kirchenasyl wieder verlassen. Laut Bericht sank bundesweit die Zahl der Kirchenasylmeldungen im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 53 pro Monat. Von August bis Dezember 2018 gab es monatlich noch 68 Meldungen im Schnitt. Der Rückgang sei „zu begrüßen“, da das Kirchasyl lediglich für absolute Ausnahmefälle mit besonderen Härten vorgesehen sei, heißt es in Seehofers Papier. Sowohl die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als auch die Deutsche Bischofskonferenz wiesen die Kritik des Innenministerium entschieden zurück. Beide unterstrichen, dass das neue Verfahren, wonach Deutschland deutlicher später als bislang die Verantwortung von Asylverfahren von anderen EU-Ländern übernimmt, ohne ihre Zustimmung eingeführt worden sei. „Die Neuregelung stellt eine einseitige Veränderung der 2015 geschlossenen Vereinbarung durch die Innenministerkonferenz dar und belastet die Gemeinden, die Einzelpersonen und Familien im Kirchenasyl sehr“, sagte Prälat Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der EKD, der „Welt“. Der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Juni 2018 widerspreche der aktuellen Rechtsprechung. Innerhalb der EKD zeigen sich Dutzmann zufolge viele Gemeinden „frustriert“ darüber, dass das BAMF eingereichte Fälle in der Regel negativ entscheide. So würden zum Beispiel ärztliche Atteste bisweilen nicht berücksichtigt, weil sie formalen Anforderungen nicht genügten. „Selbst wenn es sich um Personen handelt, die für längere Zeit in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen behandelt wurden“, so Dutzmann. Ähnlich äußerte sich die Deutsche Bischofskonferenz: „Die 2018 beschlossenen Änderungen, die sich im Wesentlichen darauf beziehen, ob bzw. wann ein Schutzsuchender im Kirchenasyl als `flüchtig` im Sinne der Dublin III-Verordnung gilt, werden von den Kirchen kritisch gesehen.“ Dies stelle eine „erhebliche Belastung“ für die Schutzsuchenden dar.

Foto: Bundesinnenministerium, über dts Nachrichtenagentur

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