IW-Ökonomen schlagen Bestellerprinzip beim Immobilienkauf vor

Dächer von Berlin-Kreuzberg, über dts NachrichtenagenturEin Bestellerprinzip für Makler beim Immobilienkauf würde nach Ansicht des Institut der deutschen Wirtschaft (IW ) deutsche Käufer finanziell entlasten und vielen Bürgern den Einstieg in die Altersvorsorge mit Wohneigentum erleichtern. „Durch den Übergang zum Bestellerprinzip – wie es bereits bei Mietwohnungen etabliert wurde – könnten Käufer entlastet werden“, heißt es laut „Welt“ in einer IW-Untersuchung. „Außerdem könnte dadurch der Wettbewerb gestärkt und die Professionalisierung der Makler vorangetrieben werden“, stellen die Wohnungsmarktexperten des IW weiter fest.

Bei Mietwohnungen gilt bereits seit Juni 2015 ein Bestellerprinzip, wonach derjenige den Immobilienmakler bezahlen muss, der ihn beauftragt. In der Regel ist das der Vermieter. Aus Sicht der IW-Experten gebe es Gründe für ein solches Prinzip auch beim Kauf: „In der aktuellen Marktlage, gerade in den Großstädten, gibt es faktisch keinen Preiswettbewerb der Makler“, heißt es in der IW-Studie. „Im Vergleich zum Angebot ist die Nachfrage nach Kaufobjekten groß, Käufer können damit der Maklergebühr kaum aus dem Wege gehen und haben aufgrund der fehlenden Marktmacht keinen Verhandlungsspielraum.“ Verkäufer dagegen könnten zwischen verschiedenen Maklern wählen, so das IW: „Gälte das Bestellerprinzip, würde sich der Preiswettbewerb verschärfen. Der Makler müsste dann nicht nur mit seiner Qualität überzeugen, sondern eben auch mit dem Preis.“ Selbst wenn die Provision auf den Kaufpreis aufgerechnet würde, sei das besser für Käufer, „da der Immobilienpreis finanziert werden kann, die Maklergebühr jedoch nicht. Somit würde in jedem Fall der anfängliche Kapitalbedarf, der für viele Haushalte das wesentliche Hemmnis darstellt, gesenkt werden.“ Die Kölner Ökonomen verweisen dem Zeitungsbericht zufolge auf Nachbarländer Deutschlands: „Sowohl in Österreich als auch in den Niederlanden gilt das Bestellerprinzip. In Österreich ist die Provisionshöhe sogar gesetzlich bei drei Prozent gedeckelt.“ Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erteilte im Gespräch mit der „Welt“ einem Bestellerprinzip beim Kauf jedoch eine Absage. „Das Bestellerprinzip beim Kauf wird nicht kommen“, sagte Maas am Rande des Neujahrsempfangs des Ring Deutscher Makler (RDM) Berlin-Brandenburg. Die Notwendigkeit für ein solches Prinzip sei nicht gegeben. Ein positives Fazit zog der Minister dem Bericht zufolge beim Bestellerprinzip für Mietwohnungen. „Das Gesetz funktioniert überraschend gut“, sagte Maas.

Foto: Dächer von Berlin-Kreuzberg, über dts Nachrichtenagentur

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