Jäger haben in Deutschland das Recht, wildernde Hunde und Katzen zu erschießen. Doch die Definition, wann dies der Fall ist, ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, die Vorschriften können zudem interpretiert werden.
So heißt es im Bayerischen Jagdgesetz: „Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können.“ Wenn der Vierbeiner also nur hinter einem Hasen oder einem Reh her läuft, aber keine Chance hat, das Wild zu erwischen, darf der Jäger nicht schießen. Katzen dürfen eher getötet werden. Hier reicht es nach dem Gesetz, wenn die Katzen mehr als 300 Meter vom nächsten Gebäude entfernt herumstreunen.
