Kein weiterer Wahlgang für Bundestagsvize-Posten

Der AfD-Kandidat für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, wird wohl keine Gelegenheit bekommen, sich erneut zu bewerben. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Online-Ausgabe). Mit Ausnahme der Linken lehnten es demnach in der Sitzung des Ältestenrates am Donnerstagnachmittag alle anderen Fraktionen ab, einen weiteren Wahlgang durchzuführen.

Glaser hatte nach der Bundestagswahl im Plenum des Bundestages bei drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten. Die Bedenken richteten sich nicht gegen die AfD als Ganze, sondern Glaser persönlich, hieß es. Er hatte den Muslimen in Deutschland das von der Verfassung verbriefte Recht auf Religionsfreiheit abgesprochen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“: „Im Ältestenrat wurde kein Einvernehmen zu einem erneuten Wahlgang für den Kandidaten Glaser vereinbart.“ Sie fügte hinzu: „Die Wahlergebnisse für Glaser in drei Wahlgängen mit jeweils mehr als 540 Nein-Stimmen zeigen deutlich, dass der Kandidat in freier und geheimer Wahl der Abgeordneten nicht mit Unterstützung rechnen kann. Eine erneute Kandidatur erscheint klar aussichtlos. Das wird auch die AfD erkennen müssen.“ Aus dem Ältestenrat verlautete, die AfD werde nun in sich gehen und einen neuen Kandidaten benennen müssen. Das hatte die Fraktion bisher abgelehnt.

Foto: Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, über dts Nachrichtenagentur

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