Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, seit 18. 12. 2023 auch telefonisch ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage.
Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, seit 18. 12. 2023 auch telefonisch ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage.