Konsequenzen für AfD-EU-Kandidaten

Konsequenzen für AfD-EU-Kandidaten


In Deutschland gilt die AfD als „rechts-extremer Verdachtsfall“, urteilte ein Gericht in Münster. Eigentlich wollte die AfD bei der EU-Wahl mit ihrem Kandidaten Maximilian Krah viele Stimmen holen, doch er bekommt jetzt von seiner eigenen Partei ein „Auftrittsverbot“. Der Grund ist Krahs SS-Sager.

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