Metall-Arbeitgeber fordern Ausweitung der Zumutbarkeitsregeln

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall fordert Nachbesserungen beim geplanten gesetzlichen Rückkehrrecht vom Teilzeit- zum Vollzeitjob. Zwar sehe der von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Referentenentwurf eine Zumutbarkeitsgrenze vor, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes, über die das „Handelsblatt“ berichtet. So gilt die sogenannte „Brückenteilzeit“ in Betrieben mit bis zu 45 Beschäftigten gar nicht, in Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern hat nur einer von jeweils 15 Beschäftigten Anspruch.

In einem Unternehmen mit 60 Mitarbeitern kann der Chef also neue Anträge ablehnen, wenn schon mindestens vier Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind. Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander verweist darauf, dass es bereits heute schon eine Reihe von Teilzeitansprüchen gebe – etwa nach dem Elternzeit-, dem Pflegezeit- oder dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Zumutbarkeitsgrenze müsse diese Teilzeitverhältnisse ebenfalls mitberücksichtigen, „um ein erhöhtes Teilzeitaufkommen für die Unternehmen tatsächlich zumutbar zu machen“, fordert Zander. Angenommen, in einer Firma mit 100 Beschäftigten reduzieren 30 Personen ihre Arbeitszeit unbefristet nach dem Teilzeitgesetz und sieben weitere gehen in Brückenteilzeit. Dann müsse der Arbeitgeber nicht nur für Ersatz sorgen. Durch die umstrittene Beweislastumkehr des Arbeitgebers hätten alle 37 Teilzeitkräfte Anspruch in Vollzeit zu arbeiten, fürchtet Gesamtmetall. Wegen des Streits über die Beweislastumkehr steckt Heils Entwurf noch in der Ressortabstimmung. Laut Arbeitsministerium befindet sich diese aber „auf der Zielgeraden“.

Foto: Stahlproduktion, über dts Nachrichtenagentur

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