Ministerien einigen sich auf steuerliche Forschungsförderung

Nach jahrelangem politischen Gezerre nimmt die steuerliche Forschungsförderung jetzt Gestalt an. Das Bundeswirtschafts- und das Bildungsministerium haben in einem gemeinsamen Eckpunktepapier, über das das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet, die Ausgestaltung vereinbart. Um Mitnahmeeffekte durch große Konzerne zu vermeiden, sollen nur Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten in den Genuss der Förderung kommen.

Allerdings solle später eine „Ausweitung der Förderung auf Großunternehmen geprüft“ werden, wie es im Papier heißt. Geplant ist, dass das Gesetz spätestens am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Nach der Eckpunkte-Vereinbarung sollen Firmen 25 Prozent der Personalkosten für ihre Forscher und Entwickler oder der Kosten für Auftragsforschung steuerlich geltend machen können. Die Unterstützung werde auf zwei Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr begrenzt, zitierte das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) aus dem Papier. Zudem darf die staatliche Unterstützung 15 Millionen Euro pro einzelnes Vorhaben nicht überschreiten, um nicht mit dem EU-Beihilferecht in Konflikt zu geraten. Die Projektförderung soll bestehen bleiben. Firmen, die Verluste schreiben und entsprechend keine Steuern zahlen, soll die Förderung ausgezahlt werden. Diese Regelung zielt in erster Linie auf Start-ups, die oft erst nach Jahren die Gewinnzone erreichen. Auch innovative Existenzgründer will die Bundesregierung unterstützen. Das Finanzministerium war in die Diskussionen zwar involviert, hat den Eckpunkten aber noch nicht zugestimmt. Es gebe noch Klärungsbedarf, hieß es im Bundesfinanzministerium. Gelingt die Einigung, wäre ein jahrelanges Ringen um das Förderinstrument beendet. Die Wirtschaft sieht es als Wettbewerbsnachteil an, dass Deutschland zu den wenigen Industrieländern ohne steuerliche Forschungsförderung gehört.

Foto: Bundesministerium für Bildung und Forschung, über dts Nachrichtenagentur

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