Auch Beschäftigte im Minijob haben Anspruch auf Pausen. Das gilt zumindest immer dann, wenn sie sechs Stunden oder länger im Einsatz sind.
Auch Beschäftigte im Minijob haben Anspruch auf Pausen. Das gilt zumindest immer dann, wenn sie sechs Stunden oder länger im Einsatz sind.