Gerichtspräsidentin mahnt Unternehmen zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes
Berlin – Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat Unternehmen ermahnt, das geltende Arbeitszeitgesetz einzuhalten. „Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten permanent nach Dienstschluss in die Pflicht nehmen, machen in der Arbeitsorganisation etwas falsch“, sagte Schmidt im Gespräch mit der F.A.Z. (Freitagsausgabe) „Es ist vorrangig Aufgabe der Vorgesetzten, dafür zu sorgen, dass die vertraglich geschuldete Leistung in […]






