Falsche Angaben im Asylverfahren weiterhin nicht strafbar
Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Das berichtet die „Welt“ (Dienstagsausgabe). Demnach können Alter oder Identität weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen. Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium […]








