Neues Sexualstrafrecht: Richter erwarten Probleme in der Praxis

Neues Sexualstrafrecht: Richter erwarten Probleme in der Praxis

Neues Sexualstrafrecht: Richter erwarten Probleme in der PraxisDie am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Reform des Sexualstrafrechts wird nach Ansicht des Deutschen Richterbundes zu beträchtlichen Problemen in der Praxis führen. Zwar begrüße er das Ziel, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu stärken, sagte der Verbandsvorsitzende Jens Gnisa in einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag). Aber: „Die Öffentlichkeit muss sich bewusst sein, dass die Reform nicht zu einem signifikanten Anstieg der Verurteilungen führen dürfte.“

Solche Verfahren, bei denen künftig ein „Nein“ des Opfers für eine Bestrafung eines Sexualtäters ausreichen soll, seien kompliziert. „Diese Prozesse werden in der Regel schwierig zu führen sein, weil Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Indizien gibt“, sagte Gnisa. Der Vorsitzende des Richterbundes kritisierte, dass „das Gesetz überstürzt verabschiedet worden ist, so dass erhebliche Probleme bei der Anwendung der neuen Vorschriften gerade in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts zu befürchten sind“. Die Tatbestände seien unzureichend aufeinander abgestimmt. Gnisa kritisierte: „Hier ist offensichtlich Schnelligkeit vor Sorgfalt gegangen, weil die Reform unbedingt noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollte.“ Der Richterbund rechnet allerdings nicht damit, dass es infolge der Reform vermehrt zu falschen Beschuldigungen wegen sexueller Übergriffe kommen wird. „Der Anteil vorsätzlicher Falschbezichtigungen ist bei Sexualstraftaten mit drei bis zehn Prozent ohnehin relativ gering“, so Gnisa. Der Deutsche Richterbund (DRB) ist der Berufsverband der Richter und Staatsanwälte in Deutschland mit mehr als 16.000 Mitgliedern.

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

1 Kommentar zu „Neues Sexualstrafrecht: Richter erwarten Probleme in der Praxis“

  1. Ein rechtsstaatliches Strafrecht erfasst immer nur einen klar abgrenzbaren Abschnitt der Wirklichkeit. Gleich, wie man diese Grenze zieht, irgendwo liegt sie eben.
    Auch beim Raub, Diebstahl, dem Mord oder dem erpresserischen Menschenraub gibt es eine Unzahl von Fällen, die jenseits der klaren Grenze liegen und nicht bestraft werden können, obwohl das in den Grenzfällen natürlich immer zweifelhaft erscheint. Dennoch: In einem Rechtsstaat muss klar ersichtlich sein, welches Verhalten zu einer Strafe führt und welches nicht.
    Dieser Grundsatz wird im Sexualstrafrecht nun aufgeweicht. Es soll zukünftig genügten, zufällig in einer Gruppe zu stehen, aus der heraus irgendjemand eine Sexualstraftat begeht, ohne dass auch nur die geringste Unterstützung geleistet wird. Wie völlig unbestimmt der Tatbestand der Vergewaltigung in Zukunft ausfällt, haben der Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer oder die feministische Strafrechtsprofessorin Monika Frommer ausführlich und in der Sache zutreffend beschrieben.
    Mich erfüllt diese Entwicklung mit Sorge. Sexualstraftaten sind besonders furchtbar, viele andere Straftaten sind auch gravierend. Mit welcher Rechtfertigung sollten rechtstaatliche Grundprinzipien nur im Sexualstraftat aufgeweicht werden? Welche anderen Kapitaldelikte werden zukünftig um unbestimmte Generalklauseln erweitert, die man jederzeit einsetzen kann, um zumindest Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft oder gar in bislang ungekanntem Belieben des Gerichts liegende Schuldsprüche zu erreichen?

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