Leasing – das sind die steuerlichen Besonderheiten

Viele Menschen stellen sich vor der Anschaffung eines Fahrzeuges eine Frage: Das neue Auto kaufen oder leasen? Für viele stellt das Leasing eine sinnvolle Alternative dar im Gegensatz zur Barzahlung. Doch nicht für jeden ist das Leasing eine sinnvolle Alternative, besonders in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit.

Leasing – was ist das?

In Deutschland wird das Leasing immer beliebter. Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Finanzierung von Sachgütern. Der Begriff selbst stammt aus dem angloamerikanischen Raum und übersetzt bedeutet Leasing Gebrauchsüberlassung. Vergleichbar ist diese Finanzierungsform am ehesten mit Vertragsformen wie Pacht oder Miete zu monatlichen Raten. Das Leasing wird vor allem bei teuren Technik-Produkten genutzt, die in kurzer Zeit abnutzen oder schnell veralten und an Wert verlieren (Abschreibung). Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht wäre ein Barkauf dieser Produkte nicht sinnvoll – dies gilt ebenfalls für Ratenfinanzierungen.

Die Besteuerung bzw. Versteuerung

Durch das Leasing haben Unternehmen die Möglichkeit, den Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Vorteil des Leasings ist, dass der Bedarf an liquiden Mitteln nicht besteht im Vergleich zum Kauf. Doch wichtig ist, dass sich Unternehmer darüber bewusst sind, dass Steuern beim Leasing zu beachten sind. Relevant können im Grund genommen drei verschiedene Steuerarten relevant sein. Recht ersichtlich sind zwei, während die Dritte schnell vergessen ist. Doch merkt der Fiskus dies, dann wird es zu einer Nachzahlung kommen.

Mit einem Firmenwagenrechner haben Unternehmen die Möglichkeit die Pauschbesteuerung schnell und einfach zu berechnen ebenso wie die Kosten für die Nutzung des Dienstwagens für die private Nutzung.

Der geldwerte Vorteil beim Leasing eines Firmenwagens

Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern häufig Sachleistungen zur Verfügung, wie bspw. ein Firmentelefon, ein Notebook oder einen Firmenwagen. Aber auch um Teamevents oder um eine Förderung im Rahmen von Sportveranstaltungen kann es sich dabei handeln. Bei diesen Sachleistungen handelt es sich um geldwerte Vorteile, die der Arbeitnehmer erhält, für die das Unternehmen bezahlt. Zum Teil können diese Sachleistungen auch privat genutzt werden.

Allerdings entsprechen diese Vorteile einer versteckten Lohnauszahlung und daher gilt es diese extra zu versteuern. Monatlich gibt es für den geldwerten Vorteil einen Freibetrag von 44 Euro. Alle Sachleistungen müssen extra versteuert werden, wie bspw. der Beitrag zum Sportstudio, sofern diese 44 Euro monatlich überschreiten. Liegt der Wert des geldwerten Vorteils bspw. bei 60 Euro, dann gilt es die 16 Euro als Lohnerhöhung zu versteuern.

Macht der Mitarbeiter mit dem Fahrzeug eine Dienstfahrt, dann ist dies kein geldwerter Vorteil, da diese klar für das Unternehmen unternommen wird. Doch die Fahrt mit dem Fahrzeug nach Hause ist ein geldwerter Vorteil. Das zeigt, dass es bei einem Firmenwagen sehr kniffelig ist und was unterm Strich überbleibt bzw. was zu versteuern ist, das zeigt ein Firmenwagenrechner auf.

Das Fahrtenbuch beim Leasing eines Firmenfahrzeugs

Das Fahrtenbuch stellt eine recht leicht verständliche Methode dar, um den Anteil der betrieblichen Nutzung des Firmenwagens zu dokumentieren. Hierbei steht das Fahrtenbuch als Nachweis der betrieblichen und privaten Nutzung, wobei dies elektronisch oder handschriftliche erfolgen kann.

Als Halter des Firmenfahrzeuges sollte der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen und in diesem sollte Folgendes dokumentiert sein:

  • Amtliches Kennzeichen, damit das Fahrtenbuch dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden kann.
  • Der jeweilige Kilometerstand aller betrieblicher und privater Fahrten. Die Fahrleistung muss lückenlos aufgezeigt werden.
  • Die Art der Fahrt: betrieblich (Fahrten zu Meetings), privat (Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb), Privatfahrten, die nichts mit dem Unternehmen zu tun haben, Fahrten in Bezug zu anderen Einkünften (bspw. wenn der Arbeitnehmer ein Nebengewerbe ausführt) und Fahrten bei doppelter Haushaltsführung (der Arbeitnehmer pendelt zwischen zwei Wohnungen in verschiedenen Städten).
  • Eine kurze Beschreibung und weitere Ausführungen zum Zweck der Fahrten.

Die 1-%-Regel beim Leasing – die Vereinfachung

Die Auswertung eines Fahrtenbuchs kann sehr aufwendig sein. Aber je nachdem wie ordnungsgemäß und sauber die Fahrten dokumentiert werden, ist die Auswertung am Ende sehr eindeutig. Digitale Fahrtenbücher sind einfacher, auszuwerten, sofern diese richtig geführt werden. So gibt es moderne Fahrtenbuch Apps. Diese erleichtern die Führung der Dokumentation und automatisieren diese sogar zum Teil.

Der Fiskus hat eine Vereinfachung zugestanden und dabei handelt es sich um die 1-%-Regelung beim Leasing von Firmenfahrzeugen. Diese besagt, dass Unternehmen pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit dem geldwerten Vorteil zusätzlich mit der Einkommensteuer besteuern können. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Fahrzeug mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Ein Fahrtenbuch ist auch hier als Nachweis hilfreich.

Sicherlich können auch Privatpersonen ein Fahrzeug leasen, aber haben dadurch keinen steuerlichen Vorteil. Das heißt, die Leasingraten können sie nicht wie Unternehmer von der Steuer absetzen.

Im übrigen …

Es lohnt sich finanziell, über das Leasing von einem Elektrofahrzeug nachzudenken. Denn für die Fahrzeuge die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 angeschafft, geleast oder erstmals überlassen werden, gilt bei der Berechnung nur der halbe Bruttolistenpreis. Berücksichtig wird dieser Steuervorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch beim Fahrtenbuch. Sollte der „reine“ Elektrowagen zum Zeitpunkt der Neuzulassung unter 60.000 Euro (Bruttolistenpreis) kosten, dann kann es nochmals günstiger werden.

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