Rechtsrisiken im Unternehmen – die unterschätzte Gefahr
Regensburg – Bei der Gründung einer GmbH wird die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital eingeschränkt. Gläubiger haben keinen Zugriff auf die Gesellschafter, die ihre Einlage geleistet haben. Dem gegenüber steht jedoch die Haftung des Geschäftsführers. Für ihn gelten andere Pflichten, aber auch Haftungsgrundsätze. Bei der Führung der Geschäfte, so das Gesetz, hat er die […]