Bundesregierung hält Rüstungsmanager-Wechsel nach Riad für rechtens
Die Bundesregierung sieht im Wechsel eines früheren Rheinmetall-Managers nach Saudi-Arabien keinen Grund zur Beanstandung. Es handele sich nicht um technische Unterstützung und damit auch um keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes: „Der bloße Wechsel deutscher Führungskräfte zu ausländischen Unternehmen fällt nicht darunter“, heißt es in einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, […]