Ein italienisches Gericht hat entschieden, dass zwölf Flüchtlinge, die in Albanien untergebracht waren, wieder nach Italien zurückgebracht werden müssen. Damit ist der erste Praxistest des italienisch-albanischen Asylabkommens vorerst gescheitert.
Italienische Strategie zur Migrationskontrolle
Mit dem Asylabkommen wollte Italien die Zuwanderung in die Europäische Union besser regulieren. Das Konzept sah vor, Asylsuchende zunächst in einem Zentrum in Albanien unterzubringen, bevor über ihre Anträge entschieden wird. So sollte der Zustrom von Migranten nach Italien und in andere EU-Länder eingedämmt werden.
Rechtliche Bedenken und humanitäre Folgen
Das Gericht in Italien sah in diesem Vorgehen jedoch rechtliche Probleme und Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte. Es ordnete daher die Rückführung der zwölf Flüchtlinge an. Damit ist der erste praktische Test des italienisch-albanischen Asylabkommens vorerst gescheitert. Die Zukunft des Modells ist ungewiss, da offensichtlich rechtliche Hürden zu überwinden sind, bevor es in der Praxis umgesetzt werden kann.
