Der Rat der Stadt Krefeld hat die Verwaltung beauftragt, gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl Klage Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu erheben. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hatte der Stadt die auf der Basis des Zensus 2011 zum Stand 9. Mai 2011 ermittelte amtliche Einwohnerzahl (222.247 Personen) mitgeteilt. Gegenüber der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung zum 30. April 2011 bedeutet dies einen Einwohnerverlust von 12.624 Einwohnern, das sind 5,4 Prozent. Krefeld zählt damit bundesweit zu den Großstädten (mit mindestens 100.000 Einwohnern) mit den größten negativen Abweichungen. Auch im Vergleich mit dem Krefelder Melderegister zeigen sich deutliche Abweichungen zur Zensuszahl, obwohl diesmal der Zensus – anders als frühere Erhebungen – im Wesentlichen auf eine Auswertung der kommunalen Melderegister basiert.
Laut Melderegister der Stadt Krefeld beträgt die Einwohnerzahl zum Stichtag 228.017 Personen und liegt mit plus 5770 Personen beziehungsweise 2,6 Prozent deutlich über der Zensuszahl. Zumal das Melderegister in den vergangenen Jahren kontinuierlichen Überprüfungen unterzogen worden ist, geht die Verwaltung davon aus, dass die Melderegisterzahl ein realistisches Bild der Einwohnerzahl gibt. Die Stadt Krefeld hat sich mit weiteren Kommunen zusammengeschlossen, um Erkenntnisse, Fragen und Probleme hinsichtlich der Zensusergebnisse auszutauschen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben die Einwendungen der Städte in keinem Fall zu einer Überprüfung oder Korrektur der Zensuszahlen im Anhörungsverfahren geführt.
Die Feststellung der neuen amtlichen Einwohnerzahl hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere auf die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Da eine solide und sachgerechte Überprüfung der Zensusmethodik im bisherigen Verfahren nicht möglich war, zugleich weiterhin erhebliche Bedenken bestehen, folgte der Rat der Empfehlung der Verwaltung, eine Überprüfung des Zensusergebnisses für die Stadt Krefeld auf dem Klageweg herbeizuführen.
