Reutlingen macht Ernst mit Luftreinhaltung

Die nächste Stufe des Luftreinhalteplans tritt in Kraft: Ab sofort brauchen Fahrzeuge im gesamten Reutlinger Stadtgebiet mit allen Stadtbezirken eine grüne Plakette.
Um die Luftqualität weiter zu verbessern und auf eine Einhaltung der europäischen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinzuwirken, hat das Regierungspräsidium in der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen die Erweiterung der Umweltzone auf das gesamte Reutlinger Stadtgebiet einschließlich aller Stadtbezirke sowie der Bundesstraßen (B28, B312, B313 und B464) unter Einbeziehung des Gemeindegebiets Eningen unter Achalm in die Umweltzone festgelegt. Ab 1. Februar 2015 dürfen dort nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.
Die Hauptquelle für Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastungen ist der Straßenverkehr. Ziel der erweiterten Umweltzone ist daher in erster Linie die Reduzierung der Verkehrsemissionen. Gutachten belegen, dass sich durch die große Umweltzone beispielsweise NO2-Immissionsminderungen von bis zu 6% ergeben. Trotzdem reichen die aktuell festgelegten Maßnahmen einschließlich der Entlastungswirkung des Scheibengipfeltunnels voraussichtlich nicht aus, um den gesetzlich vorgegebenen Grenzwert für Stickstoffdioxid in Reutlingen überall sicher einzuhalten. Aus diesem Grund wird die Luftreinhalteplanung für Reutlingen zukünftig auf eine neue Basis gestellt. Im Rahmen mehrerer Szenarien werden weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen untersucht und hinsichtlich ihrer Wirkung und Realisierbarkeit bewertet. Dabei sollen auch Durchfahrtsbeschränkungen für den LKW-Verkehr in Reutlingen untersucht und bewertet werden. In der jetzigen dritten Fortschreibung wird deshalb von einer Umsetzung des im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans untersuchten LKW-Verbots in der Karl- und Eberhardstraße zunächst abgesehen.
Zur Vermeidung von Härtefällen kann in besonders begründeten Fällen eine Ausnahme für Kfz mit gelber Plakette für die Einfahrt in die Umweltzone erteilt werden.

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