Bis die Cannabislegalisierung am 1. April in Kraft tritt, müssen die Staatsanwaltschaften Tausende Altfälle überprüfen. Denn nach dem neuen Recht hätten diese Fälle nicht zu Strafen führen dürfen. Für die Behörden eine große Belastung. Allein die Staatsanwaltschaft München I zählt laut einer Sprecherin knapp 4000 bereits erledigte Verfahren, deren Akten noch einmal gesichtet werden müssen.
