Schadensregulierung bei der Hausratversicherung – so gehst Du vor

Bei der Hausratversicherung handelt es sich neben der Haftpflichtversicherung um eine der wichtigsten Privatversicherungen. Sie springt dann ein, wenn an den Besitztümern in der Wohnung oder Haus ein Schaden entsteht.

Die Hausratversicherung: Sie greift bei vielen Schäden

Bei vielen Schäden greift die Hausratversicherung und schützt damit den Versicherten vor hohen Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um günstiges Inventar aus dem Möbelhaus handelt, um antike Stücke oder um hochwertige Designer-Möbel. Denn kommt es zu einem Wasserschaden, zum Diebstahl oder zu einem Brandschaden, dann wünscht sich jeder nur eines: Eine 100%ige Schadenshilfe und damit den vollständigen Ersatz seiner Besitztümer. Aufgrund dessen, dass die Policen für eine Hausratversicherung zu günstigen Konditionen angeboten werden, ist jeder bestens beraten, wenn er auf diesen wichtigen Versicherungsschutz nicht verzichtet. Die Deutsche Schadenshilfe hat eine Facebook-Gruppe eingerichtet, in der man den Rat von ebenfalls Betroffenen erhält, was in vielen Fällen hilft, eine schnelle Übersicht für sein eigenes Problem zu erhalten.

Beim Anschluss dieser Schadensversicherung ist zu beachten, dass die Leistung der Hausrat im Vergleich zu anderen Versicherungen relativ festgelegt sind. Der Grund ist, dass es sich um eine verbundene Sachversicherung handelt, die ausschließlich für alle Gefahren im Verbund verfügbar ist.

Bei fast allen Anbietern sind diese Schäden einheitlich festlegt:

Sturm & Hagel: Schäden die durch einen Hagelschauer entstehen, sind unabhängig von der Größe der Hagelkörner abgesichert. Bei Sturmschäden greift die Versicherung erst ab Windstärke 7 ein – zu beachte ist, dass die Hausrat keine Schäden abdeckt, die am Gebäude entstanden sind.

Feuer: Abgedeckt sind Feuerschäden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder dem Kontakt mit einem Luftfahrzeug.

Einbruch und Vandalismus: Neben Einbruch, worunter ebenfalls Raub unter Anwendung oder Androhung von Gewalt fallen, ist ebenfalls Vandalismus abgedeckt. Bei Letzteren handelt es sich um die vorsätzliche Beschädigung des Hausrats durch einen Eindringling.

Leitungswasser: Die Hausratversicherung übernimmt Wasserschäden durch ausgetretenes Leitungswasser, Frost oder Bruch.

Eine Hausratversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände im Wohnraum sowie dazugehörigen Gebäuden, wie bspw. Garage, Terrasse, Loggia gegen die oben genannten Ereignisse ab.

Der Hausrat und optionale Leistungen

Die Versicherungen weisen darauf hin, dass Gebäudeteile wie bspw. verklebtes Parkett nicht durch die Hausratversicherung abgesichert sind. Zudem umschließt der Versicherungsschutz nicht nur den Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern daneben den aller Personen, die mit in der häuslichen Gemeinschaft leben. Der Schutz bezieht sich grundsätzlich auf den Neuwert und nicht auf den Zeitwert der betroffenen Gegenstände.

Die Verbraucherzentralen geben den Rat neben den Gebrauchs-, Verbrauchs- und Einrichtungsgegenständen weitere Risiken mitzuversichern. Dabei gilt es genau abzuwägen, welche Leistungen konkret benötigt und sinnvoll sind. Zu beachten ist, dass zusätzliche Leistungen grundsätzlich mit einem Mehrbetrag einhergehen – aber durchaus Sinn machen können. Bei diesen Zusatzleistungen kann es sich um folgende handeln:

Überspannungsschäden durch Blitzschlag: Schäden nicht NICHT durch einen direkten Blitzeinschlag entstehen, sondern indirekt. Beispielsweise wenn der Blitz in eine Überlandleitung einschlägt.

Fahrraddiebstahl: Mit der Fahrradversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert und erhält einen Ersatz, wenn das Fahrrad entwendet wurde. Eine Schadensregulierung erfolgt nur dann, wenn es in Benutzung war, sicher abgestellt oder in einem Gemeinschaftsraum untergebracht war.

Glasbruch: Damit sind Glasschäden an Tischen, Spiegeln, verglasten Möbeln, Fenster und Türen sowie dem Ceran-Kochfeld abgesichert.

Wasserschaden durch Aquarium: Sollte das Aquarium ein Leck haben, durch das Wasser austritt, dann wird der entstandene Schaden durch die zusätzliche Klausel von der Versicherung übernommen.

Diebstahl aus dem eigenen Auto: Kommt es zu einem Diebstahl aus dem eigenen, geschlossenen PKW, dann ist dieser nicht durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Durch diese optionale Leistung sind bspw. Sonnenbrillen abgedeckt, aber nicht elektronische Geräte und Wertsachen.

Sinnvoll kann es laut den Verbraucherzentralen und Versicherungen auch sein, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen, wie bspw. um Schäden durch Hochwasser, Erdrutsche oder Lawinen abzudecken. Zu beachten ist, dass die Versicherung diesen zusätzlichen Schutz ablehnen können, sofern der Versicherte in einem Gebiet wohnt, in dem mit Überschwemmungen gerechnet werden muss.

Der Schadensfall – die Vorgehensweise

Die Hausratversicherung ist ein komplexes Thema, denn es gibt zudem einige Leistungsausschlüsse und üblicherweise auch Einschränkungen, die selbst durch zusätzliche Vereinbarungen nicht abgedeckt sind, wie bspw. Einfacher oder Trick-Diebstahl, Gebäudebestandteile, Sengschäden und Schäden, die durch offene Fenster oder Türen zustande kommen.

Kommt es zu einem Schaden, dann muss der Versicherte umgehend seinen Versichertenträger informieren und den Schaden genau beschreiben. Der Versicherte ist zudem dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht größer wird und damit die Kosten steigen.

Zum Beispiel: Kommt es zu einem Einbruch-Diebstahl, dann wird erwartet, dass der Geschädigte die Polizei ruft und die evtl. gestohlenen Bank- und Kreditkarten sofort sperrt sowie weitere Schritte unternimmt, um die Wohnung vor weiteren Einbrüchen zu schützen. Der Schaden sollte zeitnah, spätestens innerhalb einer Woche der Versicherung mitgeteilt werden, da ansonsten die Kostenübernahme verweigert werden kann. In jedem Fall hat der Versicherte die Pflicht dem Versicherungsträger eine Liste mit allen entwendeten und beschädigten Gegenständen zu übermitteln. Dieser Liste sind, soweit vorhanden, Rechnungen und Kaufbelege beizulegen. Sinnvoll ist es ebenfalls, Fotos der Einrichtung oder von getragenen Schmuck beizulegen – sofern die Kaufbelege nicht mehr vorhanden sind.

Tipp: Am schnellsten erfolgt die Schadensmeldung per Telefon-Hotline oder online über die Internetseite des Versicherers. Sollte die Versicherung sogar eine App anbieten, dann wird diese sicherlich eine Funktion für die Schadensmeldung beinhalten. So vergeht in der Regel wenig Zeit, bis der Vorgang von der Versicherung eingeht und entsprechend bearbeitet werden kann.

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