Söders Kreuzerlass: Kreuze in Bayern dürfen hängen bleiben 19. Dezember 2023 18:21 | Schreiben Sie einen Kommentar Kreuze dürfen in Bayerns Behörden hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder heute abgewiesen. Was ist die Begründung? teilen teilen teilen teilen teilen teilen E-Mail drucken