12.000 Euro gefordert – nach einer Störaktion im August 2024 bei der Sprengung der beiden Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld drängt der Kraftwerksbetreiber jetzt auf Schadenersatz.
12.000 Euro gefordert – nach einer Störaktion im August 2024 bei der Sprengung der beiden Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld drängt der Kraftwerksbetreiber jetzt auf Schadenersatz.