Straßburg: Staatsanwalt bestätigt terroristischen Hintergrund

Der für Antiterror-Ermittlungen zuständige Staatsanwalt im Landgericht in Straßburg hat bestätigt, dass der Terroranschlag am Dienstagabend in Straßburg einen terroristischen Hintergrund hatte. Der Tatverdächtige habe mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen, was die Vermutung eines terroristischen Hintergrunds erhärte, teilte der Staatsanwalt am Mittwoch mit. Zudem sei der Verdächtige „mit einer Handfeuerwaffe gesichtet“ worden.

Er habe außerdem noch ein Messer benutzt, mit dem der 29-jährige Tatverdächtige mehrere Personen verletzt habe, so der Staatsanwalt weiter. Er sei mit einem Taxi vom Tatort weggefahren. Der Taxifahrer habe angegeben, dass der Verdächtige mit einer Handfeuerwaffe unterwegs gewesen sei. Nachdem der Verdächtige das Taxi verlassen habe, sei es zu einem Schusswechsel mit Polizisten gekommen, so der Staatsanwalt. Der Tatverdächtige sei polizeibekannt gewesen. Unter den bisher bekannten Straftaten seien mehrere Diebstähle und Gewaltanwendungen gewesen. Zudem sei er „den Ermittlungsbehörden wegen seiner Radikalisierung bekannt“ gewesen. „Die Bedrohung ist immer noch real“, sagte der Staatsanwalt. „Wir beklagen den Tod von zwei Personen, eine dritte Person ist hirntot, zwölf Personen wurden verletzt, sechs davon sehr schwer“, so der Staatsanwalt weiter. Eine spezielle Einrichtung sei für die Angehörigen der Opfer eingerichtet worden.

Straßburg-Attentäter: Flucht nach Deutschland nicht ausgeschlossen

Der mutmaßliche Weihnachtsmarkt-Terrorist von Straßburg hat möglicherweise vor, sich nach Deutschland abzusetzen. Das berichtet die „Bild“ (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf deutsche und französische Sicherheitskreise. Die französischen Sicherheitsbehörden schlössen inzwischen nicht mehr aus, dass der 29-jährige mutmaßliche Straßburg-Attentäter Cherif C. bereits nach Deutschland geflohen ist oder – wenn dies noch nicht geschehen sein sollte – er vorhat nach Deutschland zu fliehen, schreibt die Zeitung.

Einen entsprechenden Warnhinweis hätten deutsche Stellen am frühen Mittwochvormittag telefonisch aus Frankreich bekommen, berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eigene Informationen. Deutsche Ermittlerkreise hielten die Warnung für glaubhaft, da Cherif C. Deutschlandbezüge habe und hier wegen schweren Eigentumsdelikten ein Jahr lang im Gefängnis gesessen habe. Der Aktionsraum von Cherif C. in Deutschland habe während seines Aufenthalts vor allem im Südwesten der Republik gelegen, berichtet die Zeitung weiter. Dort habe er mehrere Straftaten im Raum Konstanz, Mainz und Frankfurt am Main begangen, berichtet die „Bild“ weiter. Cherif C. sei im Jahr 2017 direkt aus der Justizvollzugsanstalt, in der er seine Haftstrafe wegen schweren Diebsstahls in Deutschland verbüßte, nach Frankreich abgeschoben worden. Danach soll die zuständige Ausländerbehörde ein mehrjähriges Wiedereinreiseverbot nach Deutschland gegen den Franzosen erwirkt haben, schreibt die „Bild“.

Foto: Fahne von Frankreich, über dts Nachrichtenagentur

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