Streit ums Patentrecht: Berliner Unternehmen verklagt Google

Der Onlinedienst Google Earth ermöglicht es bereits seit dem Jahr 2005, die Welt aus der Vogelperspektive zu betrachten. Die Technik, die hinter diesem Programm steht, soll aber von der Berliner Firma Art+Com stammen. Die Verantwortlichen der Berliner Designagentur werfen dem US-Konzern nun vor, sich unberechtigter Weise dieser Technik bedient zu haben und somit gegen das Patentrecht zu verstoßen. Infolgedessen wurde nun vor einem US-Gericht Klage eingereicht.

Manager hatten Einsicht in die Entwicklung

Laut der Klageschrift des Berliner Unternehmens basiere Google Earth auf dem eigenen Programm Terravision. Dieses ist so ausgelegt, dass es anhand von Satelliten- und Luftaufnahmen sowie Höhen- und Baumerkmalen eine Landschaft virtuell abbilden kann. Bereits Mitte der 1990er-Jahre hatten zwei der heutigen Google-Manager Einblick in die Entwicklung dieser fortschrittlichen Technologie. Zu diesem Zeitpunkt waren beide noch bei der Firma Silicon Graphics beschäftigt.
Zu diesem Zeitpunkt soll es Gespräche gegeben haben, in denen die Manager angedeutet hätten, bestimmte Patente der Berliner Firma nutzen zu wollen. Zu einer vertraglichen Vereinbarung und Zahlungen für die Lizenz- bzw. Patentrechte soll es dann aber nie gekommen sein. Aus diesem Grund hat Art+Com nun Klage eingereicht, womit unter anderem eine Schadensersatzforderung verbunden ist.

Verletzung des Patentrechts

Art+Com hatte 1995 beim Europäischen Patentamt das Patent für Terravision angemeldet. Die Prüfer sahen damals aber keinen entscheidenden Neuigkeitswert und lehnten die Erteilung ab. Anders sahen das die USA. Hier besitzt das Berliner Unternehmen ein wirksames Patent auf die Technik. Aus diesem Grund hat Art+Com die Klage auch vor einem US-Gericht eingereicht.
Gerade der Streit um Patentrechte bei auf softwarebasierenden Erfindungen stellt sich generell aber als schwierig da. Die „patentwürdige“ Entwicklung oder das Gebrauchsmuster muss klar erkennbar sein. Fehlt die erforderliche Neuheit der Erfindung oder reicht die „Erfindungshöhe“ nicht aus, um ein vollwertiges Patent zu erteilen, ist ein Anspruch auf die Erfindung nur schwer durchsetzbar.

US-Gerichte müssen entscheiden

Zuletzt habe Art-Com 2006 mit Google über den Kauf des Patents verhandelt. Damals wurde dieses aber nicht als entscheidet von Google eingestuft und der vom US-Konzern gebotene Betrag war dem Berliner Unternehmen zu niedrig. Jetzt müssen die zuständigen US-Gerichte klären, ob die Klage von Art-Com Erfolg hat. Google ließ über einen Sprecher lediglich verlauten, dass sich das Unternehmen generell nicht zu laufenden Verfahren äußert.
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