„Umweltmord“ wird künftig nach EU-Recht mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft 27. Februar 2024 18:20 | Schreiben Sie einen Kommentar Die Länder haben zwei Jahre Zeit, um die aktualisierte Richtlinie, die Verbrechen abdeckt, die mit dem Umweltmord vergleichbar sind, in nationales Recht umzusetzen. teilen teilen teilen teilen teilen teilen E-Mail drucken