Verkehrsminister konkretisiert Anforderung für Hardware-Nachrüstung

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) konkretisiert die Anforderungen für die Hardware-Nachrüstung älterer Diesel-Pkw. Das berichtet die „Bild“ (Freitagausgabe). In einem 30-seitigen Papier werden die technischen Anforderungen für die „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) festgeschrieben, die für die Zulassung der Hardware-Bausätze durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nötig sind.

Damit ist zumindest rechtlich ein wichtiger Schritt für den Umbau älterer Diesel-Pkw erfolgt. Hintergrund: Damit Besitzer von Diesel-Pkw der Schadstoffklassen „Euro-4“ und „Euro-5“ von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden können, bieten verschiedene Firmen Nachrüstsätze zum Reduzieren des Stickoxidausstoßes an, die in der Regel aus einem Harnstofftank (AdBlue), Zuleitungen und Bauteilen für die Auspuffanlage bestehen. Damit diese Nachrüstsätze tatsächlich rechtlich anerkannt werden und als legale Veränderung an dem speziellen Motortyp zulässig sind, müssen sie vom KBA genehmigt werden. Dafür liegen jetzt die notwendigen Anforderungen des Verkehrsministeriums vor. Nach „Bild“-Informationen (Freitag) sind beim KBA allerdings noch keine vollständigen und entscheidungsreifen Anträge für Pkw-Nachrüstsätze eingegangen. Die Autoindustrie sei jetzt am Zug, die entsprechenden Anlagen zu präsentieren, heißt es. Die Bundesregierung hatte im Zuge ihrer Bemühungen zur Abwehr von Fahrverboten Hardware-Nachrüstungen in besonders belasteten Metropolen-Regionen beschlossen. Unklar ist derzeit allerdings noch die Kostenübernahme für den Einbau. Die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Autoherstellern sind noch nicht abgeschlossen.

Foto: Auspuff, über dts Nachrichtenagentur

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