Am 24. März 2015 steuert der Copilot eine Germanwings-Maschine absichtlich in den französischen Alpen in den Boden. Alle 150 Menschen an Bord sterben.
30 Hinterbliebene der Opfer verlangen jetzt vor dem Landgericht Braunschweig bis zu 110.000 Euro Entschädigung pro Person von der Bundesrepublik. Sie werfen den Behörden vor, den Copiloten nicht ausreichend überprüft zu haben – und machen den Staat so mitverantwortlich für das Unglück.
Julius Reiter, der Anwalt der Hinterbliebenen, spricht für die Kläger und kritisiert die Einschätzung des Gerichts.
Das Landgericht Braunschweig sieht die Haftung des Bundes bisher nur als zweifelhaft an. Die nächste Verhandlung findet am 28. August statt. Frühere Klagen gegen die Lufthansa sind schon gescheitert, weil die Kontrolle des Copiloten als Aufgabe des Staates gilt.
