Ein mündliches Darlehen über 30.000 Euro endet in einem erbitterten Streit vor dem Oberlandesgericht Schleswig. Der Geldgeber verlangt zusätzlich 5.000 Euro Zinsen – pro Monat. Kann eine solche Vereinbarung wirksam sein, obwohl sie nur per Handschlag getroffen wurde? Das „Urteil der Woche“ zeigt, worauf es bei privaten Darlehen und Zinsabsprachen ankommt.
