Eine Frau sollte 8.000 Euro für eine abgesagte Lipödem-Operation bezahlen. Nun klagt sie. Der Fall wirft die Frage auf, wie hoch Stornogebühren sein dürfen. Denn auch Ärzte und Tierärzte klagen vermehrt über unentschuldigt fernbleibende Patienten.
Eine Frau sollte 8.000 Euro für eine abgesagte Lipödem-Operation bezahlen. Nun klagt sie. Der Fall wirft die Frage auf, wie hoch Stornogebühren sein dürfen. Denn auch Ärzte und Tierärzte klagen vermehrt über unentschuldigt fernbleibende Patienten.