Ab 1. Oktober besteht für Haushalte und Unternehmen, die mit Photovoltaik-Anlagen überschüssigen Strom produzieren, diesen einfacher mit anderen teilen. Durch sogenannte Peer-to-Peer-Verträge wird es laut Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften rechtlich möglich, dass sich mehrere Akteure zusammenschließen, um gemeinsam eigenerzeugten Strom zu nutzen.
