Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht heute nach einem Eilantrag der Partei.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht heute nach einem Eilantrag der Partei.